Rechtsprechung
OLG Koblenz, 16.01.2014 - 14 W 28/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung bei unterschiedlichem Obsiegen und Unterliegen von Streitgenossen mit gemeinsamen Prozessbevollmächtigten; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der im Ausland ansässigen Partei und ihrer an verschiedenen Orten in Deutschland ansässigen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung bei unterschiedlichem Obsiegen und Unterliegen von Streitgenossen mit gemeinsamen Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenerstattung bei Streitgenossen mit gemeinsamem Anwalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 26.11.2013 - 2 O 43/12
- OLG Koblenz, 16.01.2014 - 14 W 28/14
Papierfundstellen
- MDR 2014, 859
- BauR 2014, 1048
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02
Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2014 - 14 W 28/14
Diese waren ins Verhältnis zu setzen zu den dem Beklagten zu 1) aus dem Wert von 14.200,00 EUR (nicht: 10.000,00 EUR) entstandenen Kosten, weil der siegreiche Streitgenosse nur eine seinem Kopfteil entsprechende Erstattung verlangen kann (BGH MDR 2003, 1140 ; Zöller-Herget, 30. Aufl. 3 91 RN 13, Stichwort: Streitgenossen. - OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2014 - 14 W 28/14
Bei der Ermittlung der notwendigen Kosten beider Beklagten (§ 91 ZPO ) ist zu berücksichtigen, dass diese grundsätzlich berechtigt gewesen wären (OLG München vom 16.02.2011 in 11 W 224/11; OLG Köln vom 01.12.2008 in 17 W 211/08 und KG Berlin vom 27.08.2009 in 2 W 262/08, sämtlich zitiert nach [...]), entweder die Kosten für einen Verkehrsanwalt in Paris und einen Hauptbevollmächtigten in Trier oder die für einen Hauptbevollmächtigten in Trier und für zwei (Partei-) Informationsreisen nach Trier anzumelden (Vorbereitung der Klageerwiderung und Stellungnahme zum Hinweisbeschluss. - OLG München, 16.02.2011 - 11 W 224/11
Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2014 - 14 W 28/14
Bei der Ermittlung der notwendigen Kosten beider Beklagten (§ 91 ZPO ) ist zu berücksichtigen, dass diese grundsätzlich berechtigt gewesen wären (OLG München vom 16.02.2011 in 11 W 224/11; OLG Köln vom 01.12.2008 in 17 W 211/08 und KG Berlin vom 27.08.2009 in 2 W 262/08, sämtlich zitiert nach [...]), entweder die Kosten für einen Verkehrsanwalt in Paris und einen Hauptbevollmächtigten in Trier oder die für einen Hauptbevollmächtigten in Trier und für zwei (Partei-) Informationsreisen nach Trier anzumelden (Vorbereitung der Klageerwiderung und Stellungnahme zum Hinweisbeschluss. - KG, 27.08.2009 - 2 W 262/08
Kostenrecht: Gebührenerstattung für ausländischen Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.2014 - 14 W 28/14
Bei der Ermittlung der notwendigen Kosten beider Beklagten (§ 91 ZPO ) ist zu berücksichtigen, dass diese grundsätzlich berechtigt gewesen wären (OLG München vom 16.02.2011 in 11 W 224/11; OLG Köln vom 01.12.2008 in 17 W 211/08 und KG Berlin vom 27.08.2009 in 2 W 262/08, sämtlich zitiert nach [...]), entweder die Kosten für einen Verkehrsanwalt in Paris und einen Hauptbevollmächtigten in Trier oder die für einen Hauptbevollmächtigten in Trier und für zwei (Partei-) Informationsreisen nach Trier anzumelden (Vorbereitung der Klageerwiderung und Stellungnahme zum Hinweisbeschluss.
- OLG Köln, 16.01.2015 - 17 W 16/15
Begriff derselben Angelegenheit i.S. von Nr. 1008 RVG -VV
Den Klägern dürfen durch die nur von ihnen vorgenommene Anfechtung keine Nachteile entstehen (vgl. OLG Koblenz, AGS 2014, 152 f. = juris Rn 8).